- Exklusiv für Mitglieder
- Feste Verzinsung für die gesamte Laufzeit
- Garantierte Verzinsung
Die nachrangige Einlage - die VR-NachrangAnlage
Was ist eine nachrangige Einlage?
Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar.
Sie richtet sich an Kunden, die an einer festverzinslichen Anlage interessiert sind und für eine höhere Verzinsung bereit sind, die Nachrangigkeit der Anlage in Kauf zu nehmen.
Verfügbarkeit
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Konditionen
Laufzeit | Anlagebetrag | Zinssatz | Verfügungsmöglichkeiten | Zuzahlung | Zinszahlung |
7 Jahre | 25.000€ 30.000€ 35.000€ 40.000€ |
3,00% | keine | nicht möglich | jährlich zum 31.12., Auszahlung auf Referenzkonto |
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institusschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf.
Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.